100 Fehler bei der Umsetzung der Hygiene in Pflegeeinrichtungen - und was Sie dagegen tun können

100 Fehler bei der Umsetzung der Hygiene in Pflegeeinrichtungen - und was Sie dagegen tun können

 

 

 

von: Johann Weigert

Brigitte Kunz Verlag, 2010

ISBN: 9783842681415

Sprache: Deutsch

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100 Fehler bei der Umsetzung der Hygiene in Pflegeeinrichtungen - und was Sie dagegen tun können



4 Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion (S. 66-67)

64. Fehler: Desinfektionsmittel von unterschiedlichen Anbietern befinden sich im Einsatz und die eingesetzten Mittel stehen nicht im Einklang mit dem Reinigungs- und Desinfektionsplan der Pflegeeinrichtung

Verschiedene Desinfektionsmittel dürfen grundsätzlich nur dann eingesetzt werden, wenn sie mit dem einrichtungsinternen Reinigungs- und Desinfektionsplan übereinstimmen und die Mitarbeiter eingewiesen und geschult wurden.

Der Hygieneplan der Pflegeeinrichtung muss in enger Beziehung zum Reinigungs- und Desinfektionsmittelplan und den im Einsatz befindlichen Mitteln (zur Reinigung und Desinfektion) stehen. Aber: Alle Desinfektionsmittel, die im gewerblichen Bereich (z. B. in einer Pflegeeinrichtung) eingesetzt werden, müssen neben der Umweltverträglichkeit grundsätzlich zwei Kriterien erfüllen: Einmal die Kriterien der »Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie der DGHM (DGHM-Liste) für die prophylaktische Desinfektion« (DGHM-gelistet) oder – bei behördlich angeordneten Entseuchungen – den Kriterien der Liste im Bundesgesundheitsblatt (RKI-Liste).

Im veterinärmedizinischen und Lebensmittelbereich (Küche) sollten die Reinigungsund Desinfektionsmittel der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVGListe) berücksichtigt werden.

Bei der Auswahl der richtigen Produkte und unter Berücksichtigung der sicheren und korrekten Handhabung der Desinfektionsmittel muss auch auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter (siehe auch Fehler Nummer 35 und Nummer 37) geachtet werden. (Rechtsbezüge u. a.: § 24 GefStoffV, § 9 BetrSichV, § 12 ArbSchG, BGV A1, TRGS 525 Teil 4, BGR 206, § 18 IfSG und Punkt 2.1 Abs. 4.2 RKI)

65. Fehler: Das Desinfektionsmittel wird unabhängig von seinem Wirkungsspektrum eingesetzt

Unter dem Begriff einer »gezielten laufenden Desinfektion« wird die Abtötung, Inaktivierung oder partielle Entfernung krankmachender Mikroorganismen (Erreger) verstanden (Sanitation). Chemische Desinfektionsmittel bewirken eine Abtötung oder eine irreversible Schädigung der Mikroorganismen, die je nach Art des Desinfektionsmittels (Wirkungsspektrum) unterschiedlich sein kann:

• bakterizid, wenn das Desinfektionsmittel Bakterien abtötet;
• fungizid, wenn es Pilze abtötet;
• viruzid, wenn es Viren abtötet (z. B. Polio-, Hepatitis-B-, und Adenoviren);
• sporozid, wenn es die von einigen Bakterien gebildeten Sporen abtötet;
• tuberkulozid, wenn es gegen den besonders widerstandsfähigen Erreger der Tuberkulose (Mycobacterium tuberculosis) wirksam ist.

Werden mikrobielle Kontaminationen gezielt mit einer Desinfektionsmaßnahme entfernt, spricht man von einer »Dekontamination«. Werden die Mikroorganismen lediglich in ihrer Vermehrung gehemmt, aber nicht abgetötet, wird von einer »bakteriostatischen Wirkung« gesprochen.

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