100 Fehler bei der Einstufung von Pflegebedürftigen

100 Fehler bei der Einstufung von Pflegebedürftigen

 

 

 

von: Jutta König

Brigitte Kunz Verlag, 2007

ISBN: 9783842682771

Sprache: Deutsch

89 Seiten, Download: 351 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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100 Fehler bei der Einstufung von Pflegebedürftigen



13. Fehler: Man lässt sich hinsichtlich des Begutachtungszeitpunktes unter Druck setzen (S. 18-19)

Das Schreiben des MDK kommt ins Haus und lautet in der Regel wie folgt: »Die Begutachtung erfolgt zwischen 8.00 und 16.00 Uhr«. Die meisten Pflegepersonen bleiben also an diesem Tag zu Hause und warten ab, bis der Gutachter kommt. Schließlich sind sie froh, dass es jetzt endlich soweit ist nach all der Zeit. Die Pflegekräfte von dem Wohnbereich eines Pflegeheimes nehmen das Schreiben ebenfalls zur Kenntnis und denken evtl. noch, dass es egal ist, wann die kommen, es ist schließlich immer jemand da. Und man ist auch froh, dass nach all der langen Wartezeit nun endlich jemand kommt. Aber ist der Zeitpunkt einer Begutachtung immer günstig? Sicher nicht. Denn sowohl zu Hause als auch im Pflegeheim gibt es ungünstige Zeiten oder so genannte Stoßzeiten in der Pflege.

Dass eine Begutachtung früh am Morgen stören kann, ist das eine Problem. Dass sie aber auch zum völlig ungünstigen Zeitpunkt für den Pflegebedürftigen erfolgen kann, ist das andere. Denn der demenziell Erkrankte ist möglicherweise gerade morgens noch sehr fit oder der Parkinson-Erkrankte ist gerade um die Mittagszeit erst fit geworden, bevor er gegen 16.00 Uhr schon wieder schlechter dran ist. Niemand muss eine Begutachtung zu einem beliebigen Zeitpunkt hinnehmen. Wenn der Begutachtungszeitpunkt nicht passt, entweder organisatorisch oder gesundheitlich, dann muss er verschoben werden. Man sollte beim MDK anrufen (Telefonnummer auf dem Ankündigungsschreiben) und klarmachen, dass der Zeitpunkt weiter eingegrenzt werden muss. Eine Weigerung muss man nicht hinnehmen. Denn zum einen weiß ein Gutachter, wo er um 8.00 Uhr anfängt und wie er in der Folge weitermacht. Zum anderen leben wir im Zeitalter von Mobiltelefonen und der Gutachter kann einfach anrufen, sobald er den Zeitpunkt seines Eintreffens genauer einschätzen kann.

Wichtig ist es, sich klar zu positionieren. Wenn der MDK-Mitarbeiter keine Bereitschaft zeigt, die Uhrzeit einzugrenzen, Zugeständnisse bezüglich des Zeitraums zu machen oder per Anruf den Besuch vorher anzukündigen, dann muss man verdeutlichen, dass der Gutachter beim Eintreffen keine Garantie hat, gleich bedient zu werden. Dann muss er eben bei einer Tasse Kaffee warten, bis die Pflegekraft ihn zum Pflegebedürftigen begleitet, wenn sie Zeit hat oder der Bewohner bereit ist. Man darf sich nicht unter Druck setzen oder einschüchtern lassen. Die Begutachtung muss angekündigt oder vereinbart werden (siehe Fehler Nummer 12) und der Pflegebedürftige hat das Recht, eine Person seines Vertrauens bei der Begutachtung dabeizuhaben (siehe Fehler Nummer 40).

14. Fehler: Die Pflegeplanung wurde nicht angepasst

Alle Aussagen einer an der Begutachtung beteiligten Person sollten sich auch genau so in der Pflegeplanung wiederfinden. Wie sonst soll ein Gutachter das, was er gerade zu hören bekommt, glauben, wenn sich davon nichts in der Pflegeplanung wiederfindet? Zwei Beispiele:

Die Pflegeperson/Pflegekraft berichtet, der Pflegebedürftige würde mit seiner Ausscheidung hantieren. Wenn in der Pflegeplanung lediglich steht: »Ist harn- und stuhlinkontinent «, so ist das für den Gutachter wenig glaubwürdig. Oder es wird erzählt, der Pflegebedürftige würde morgens im Badezimmer alles tun, nur nicht das, was er dort sollte, nämlich sich waschen. Steht nun in der Pflegeplanung lapidar: »Benötigt Hilfe beim Waschen«, so ist das keinesfalls ausreichend und für den Gutachter nicht nachvollziehbar.

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