Die 101 wichtigsten Fragen - Mittelalter

Die 101 wichtigsten Fragen - Mittelalter

 

 

 

von: Claudia Märtl

C.H.Beck, 2006

ISBN: 9783406541025

Sprache: Deutsch

160 Seiten, Download: 1389 KB

 
Format:  EPUB, PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: geeignet für alle DRM-fähigen eReader geeignet für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

eBook anfordern

Mehr zum Inhalt

Die 101 wichtigsten Fragen - Mittelalter



Gesellschaft und Recht (S. 13)

3. Welche Rechte hatten Frauen?

Je nach Zeit, Ort und sozialem Stand lassen sich erhebliche Unterschiede in der rechtlichen Position von Frauen feststellen. Grundsatzlich galt die Frau als dem Mann korperlich, geistig und moralisch unterlegen, ihre Unterordnung schien nicht nur christlichen Theologen gottgewollt, sondern war ebenso in der antiken Philosophie und im rabbinischen Judentum verankert.

Vielen Bestimmungen des Kirchenrechts lag das negative Bild der Eva als verfuhrter Frau und Verfuhrerin Adams zugrunde, und die Vorschriften der weltlichen Rechte beruhten auf Vorstellungen von einer naturlichen Schwache und Schuchternheit der Frau. So waren Frauen von kirchlichen und weltlichen Amtern fast ganz ausgeschlossen, in ihren rechtlichen Handlungsmoglichkeiten eingeschrankt und allgemein der Weisungs- und Strafgewalt mannlicher Angehoriger, der Munt, unterworfen.

Bei der am weitesten verbreiteten Form der Eheschliesung nach weltlichem Recht ubergab der Gewalthaber der Braut die Munt an den kunftigen Ehemann. Ab dem 9. Jahrhundert erklarte die Kirche jedoch die Einwilligung beider Ehepartner, also auch der Frau, zum wichtigsten Merkmal eines gultigen Eheabschlusses. Frauen waren somit bei ihrer Verheiratung nicht rechtlos, auch muste der Mann vor der Hochzeit eine ausreichende Witwenversorgung zusichern. In der Ehe stand der Frau die eigenverantwortliche Fuhrung des Haushalts zu.

Brach der Mann die Ehe oder mishandelte er die Frau grundlos, so stellte dies ein ehewidriges Verhalten dar, das fur die mannlichen Verwandten der Frau zum Anlas einer Fehde und fur die Frau selbst zum Grund einer Klage vor einem geistlichen Gericht werden konnte. In solchen Fallen konnte ebenso wie bei sexuellen Storungen, etwa Impotenz des Mannes, eine Trennung verhangt werden. Aus kirchlicher Sicht war die Ehe von Gott selbst gestiftet worden, um den Menschen die legitime Fortpflanzung zu ermoglichen.

Allein der Geschlechtsverkehr innerhalb der Ehe mit dem Ziel der Fortpflanzung wurde als sundenfreie sexuelle Praxis betrachtet und zahlte sogar zu den Pflichten, die von den Eheleuten wechselseitig eingefordert werden durften. Durch die hofische Dichtung des 12. Jahrhunderts kam es zu einer ideellen Aufwertung der Frau in der hofisch-ritterlichen Gesellschaft, doch fuhrte dies nicht zu einer sozialen und rechtlichen Emanzipation.

Dennoch wirkte sich dieses veranderte Frauenbild positiv aus, da Liebe und gegenseitige Anziehung als Grundlage der Verbindung zwischen den beiden Geschlechtern stark an Ansehen gewannen. Frauen bekamen auch in der hoch- und spatmittelalterlichen Stadt neue Spielraume, indem sie selbstandig das Burgerrecht erwerben und in Handwerk oder Gewerbe tatig werden konnten.

4. Wie frei waren einfache Menschen?

Die Unterscheidung zwischen Freien und Unfreien oder Sklaven beruht ursprunglich auf dem romischen Recht, doch ist Sklaverei als die schwerste Form der Unfreiheit anscheinend bis zum Ende des 10. Jahrhunderts aus den meisten Regionen Westeuropas verschwunden. Im Spatmittelalter entwickelte sich allerdings in den Mittelmeerlandern erneut ein lebhafter Sklavenhandel, bei dem aus Asien, Rusland, dem Kaukasusgebiet und Schwarzafrika stammende Menschen verkauft wurden, die im Haushalt ihrer Herren arbeiten sollten.

Zwischen den Polen Freiheit und Unfreiheit gab es mannigfache Abstufungen. Haufig band Unfreiheit die Menschen an das Land, auf dem sie geboren waren, und unterwarf sie den Entscheidungen des Grundherrn (Leibeigenschaft). Ein Besitzerwechsel betraf deshalb nicht nur Grund und Boden, sondern auch die dazu gehorenden Leute wechselten den Herrn. Unfreie konnten verschenkt oder getauscht werden, auch bestimmten die Herren, ob und wen Unfreie heiraten durften.

Kategorien

Empfehlungen

Service

Info/Kontakt